26.06.2023

Update zur Wiederaufnahme des Bundesaufnahmeprogramms

Am 26. Juni 2023 hat die Bundesregierung die Befragung von Afghanen mit Deutschlandzulassung (Personen mit Aktenzeichen) ausschließlich in ihrer Botschaft in Islamabad wieder aufgenommen.

Wie wir zuletzt veröffentlicht hatten, wurde vom 29. März 2023 an die Visabearbeitung für gefährdete Afghan*innen mit einer deutschen Zusage vorübergehend ausgesetzt. Alle deutschen Botschaften haben die Bearbeitung und Erteilung deutscher Visa für Afghan*innen mit deutscher Anerkennung (Personen mit Aktenzeichen) vorübergehend eingestellt.
Wie geplant hat die Bundesregierung neue Sicherheitsbefragungen für Afghan*innen mit Aufnahmezusage eingeführt, die vor der Erteilung eines deutschen Visums durchgeführt werden müssen. Diese Verfahren stehen nur in Islamabad zur Verfügung und es ist nicht möglich, einen Antrag auf ein humanitäres Visum in einer anderen deutschen Botschaft als in Islamabad zu beantragen.
Insgesamt haben derzeit rund 14.000 Personen eine Aufnahmezusage und warten auf die Erteilung des Visums. Durch die plötzliche Aussetzung der Visabearbeitung im März entstand ein Rückstau von etwa 1.500 Personen in Pakistan und Iran. Diese Fälle werden von der Bundesregierung vorrangig bearbeitet, danach können andere Ausreisewillige ihren Fall in der Botschaft in Islamabad bearbeiten. Die logistische Unterstützung derjenigen, die nach Deutschland einreisen dürfen, wird erst beginnen, wenn der Rückstau an Interviewfällen von der deutschen Regierung abgearbeitet ist. Der genaue Starttermin hierfür ist noch nicht bekannt, wir rechnen jedoch nicht vor Ende August mit dem Beginn des Prozesses.

Unabhängig von der vorübergehenden Aussetzung der Erteilung neuer Visa wurde die Auswahl der Fälle im Rahmen des neuen Bundesaufnahmeprogramms fortgesetzt. Das Programm sollte 1000 Zusagen pro Monat vergeben. Bislang wurden jedoch nur wenige Zusagen erteilt. Es ist nicht bekannt, wann die deutsche Regierung den 1.000 Afghan*innen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms monatlich ausgewählt werden, eine Zulassung erteilen wird. Kabul Luftbrücke kann weder den Status der Bewerbungen überprüfen, noch können wir den Ausgang der Bewerbungen beschleunigen, beeinflussen oder darüber entscheiden.


Ich habe eine Zusage für Deutschland und bin in einer GIZ-Unterkunft in Pakistan oder Iran
Wenn Sie in einer GIZ-Unterkunft untergebracht sind und sich in Pakistan oder im Iran befinden, wird Ihr Fall von der deutschen Regierung vorrangig behandelt. Sie werden für ein deutsches Visum dem neuen Verfahren der Sicherheitsbefragung unterzogen. Wenn Sie vor der Aussetzung befragt wurden, werden Sie erneut nach dem neuen Verfahren befragt. Nach Erteilung des deutschen Visums werden Sie nach Deutschland geflogen.


Ich habe eine Zusage für Deutschland, bin aber nicht in der GIZ untergebracht

Nachdem die deutsche Regierung die Interviews mit dem Rückstand der Fälle, die sich derzeit in den GIZ-Unterkünften in Pakistan und Iran befinden, abgeschlossen hat, wird die deutsche Botschaft in Islamabad mit der Bearbeitung weiterer Fälle beginnen. Dies kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Sobald die deutsche Botschaft in Islamabad den Rückstand abgearbeitet hat, müssen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder auf eigene Kosten Visa für Pakistan beantragen. In der deutschen Botschaft in Islamabad werden Sie einer Sicherheitsbefragung unterzogen und Ihr Fall wird für deutsche Visa bearbeitet. Nachdem die deutschen Visa ausgestellt sind, werden Sie nach Deutschland geflogen.



Ich habe eine Zulassung für Deutschland erhalten, aber mein Fall wird jetzt neu überprüft

Wenn Sie eine Zulassung nach Deutschland erhalten haben (mit einem Aktenzeichen versehen), aber inzwischen darüber informiert wurden, dass Ihr Fall überprüft wird, können Sie keinen Termin in der Botschaft beantragen, bis Ihr Fall abgeschlossen ist. Sobald Ihr Fall nicht mehr geprüft wird, gilt für Sie das Verfahren unter „Ich habe eine Zulassung nach Deutschland, bin aber nicht in einer GIZ-Unterkunft“ oben.



Ich wurde für das Bundesaufnahmeprogramm angemeldet

Wenn Sie für das Bundesaufnahmeprogramm angemeldet wurden, müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie von der Regierung kontaktiert wurden, warten, bis Sie ein Aktenzeichen erhalten haben. Derzeit werden die ersten Aktenzeichen an Afghan*innen im Rahmen dieses Programms vergeben. Sobald Sie ein Aktenzeichen erhalten haben, gilt für Sie das oben unter „Ich habe eine Zusage für Deutschland, bin aber nicht in einer GIZ-Unterkunft“ beschriebene Verfahren.



29.03.2023

Update zur Aussetzung des Bundesaufnahmeprogramms

Seit dem 29.03.2023 ist das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufgrund von Missbrauchsverdachtsfällen vorübergehend ausgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass das Bundesaufnahmeprogramm nic
ht aufgehoben ist.
Es bedeutet, dass alle deutschen Botschaften bis auf weiteres keine deutschen Visa für Afghan*innen mit Aufnahmezusage für Deutschland (Personen mit Aktenzeichen) bearbeiten oder ausstellen. Aus diesem Grund ist die gesamte logistische Unterstützung durch die GIZ und die Kabul Luftbrücke für Afghan*innen mit Aufnahmezusage für Deutschland vorübergehend ausgesetzt, einschließlich der Vergabe neuer Visatermine, der GIZ-Transporte und der von der GIZ bereitgestellten Flüge nach Deutschland. Dies hat keine Auswirkungen auf bestehende Aufnahmezusagen für Deutschland, aber es ist derzeit nicht möglich, nach Deutschland zu reisen.

Nach Angaben der zuständigen Behörden in Deutschland wird das Bundesaufnahmeprogramm wieder aufgenommen, sobald ein Sicherheitsverfahren im Visaprozess im Rahmen des Aufnahmeprogramms etabliert ist. Derzeit wissen wir weder wie lange die Aussetzung dauern wird, noch wann der Prozess wieder aufgenommen wird, aber wahrscheinlich wird es einige Wochen dauern.

Sobald uns detaillierte Informationen über das weitere Vorgehen vorliegen, werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.

Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig auf der Website des Außen- bzw. Innenministeriums sowie der jeweiligen Botschaften über aktuelle Informationen.

*Diese Informationen gelten nur für das humanitäre Visaverfahren im Rahmen des Aufnahmeprogramms der Deutschen Bundesregierung für gefährdete Afghan*innen. Andere Verfahren, wie bspw. Familienzusammenführungsfälle sind davon ausgenommen.

Warum ist die Visaerteilung ausgesetzt?

Der Grund für die Aussetzung des Programms ist der Verdacht auf Missbrauch. Die deutsche Regierung hat daher beschlossen, ein neues Sicherheitsverfahren im Visaverfahren einzuführen. Was dies genau bedeutet, ist derzeit noch nicht klar. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nicht bedeutet, dass das Programm aufgehoben wird, oder Auswirkungen auf die Aufnahmezusage hat.

AFGHANISTAN

Wenn Sie eine Zusage für Deutschland haben und sich in Afghanistan befinden, müssten Sie üblicherweise  in ein Drittland reisen, um dort eine Visatermin bei der deutschen Botschaft wahrzunehmen. Das ist derzeit nicht möglich.

Nein, derzeit gilt die Aussetzung für alle Botschaften weltweit. Das bedeutet ein Visum für Deutschland kann derzeit nirgendwo bearbeitet werden. Das Visaverfahren für Afghan*innen mit einer Aufnahmezusage  für Deutschland wird nur in Pakistan wieder aufgenommen.

Vorkehrungen für die Reise nach Pakistan: Bis auf Weiteres sind ALLE Transporte der GIZ und der Kabul Luftbrücke aufgrund der Aussetzung des Programms seitens der Botschaften ausgesetzt. Es ist derzeit nicht möglich einen Visatermin bei der deutschen Botschaft zu bekommen. Darüber hinaus kann denjenigen, die in Islamabad ankommen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.*

Wenn Sie sich entscheiden, nach Pakistan zu reisen um dort auf die Wiederaufnahme des Programms zu warten, müssen Sie Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Pakistan selbst organisieren und finanzieren. Außerdem müssen Sie mit einem gültigen Reisepass und einem pakistanischen-Visum legal nach Pakistan einreisen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald Einzelheiten über die Wiederaufnahme des Prozesses offiziell bekannt gegeben werden. In der Zwischenzeit informieren Sie sich bitte auf den Websites der Regierung über weitere Aktualisierungen.

*Wir werden diese Informationen aktualisieren, sobald die GIZ wieder Familien in Islamabad unterstützt.

Vorkehrungen für die Reise in den Iran:

Das Visaverfahren des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghan*innen wird im Iran NICHT wieder aufgenommen. Alle Anträge werden nach Islamabad weitergeleitet, wo die Bewerber einen zusätzlichen Schritt durchlaufen. Aus diesem Grund raten wir davon ab, in den Iran zu reisen, da Ihr Fall dort nicht bearbeitet wird und Sie keine Unterstützung wie z. B. eine Unterkunft mehr erhalten.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald Einzelheiten über die Wiederaufnahme des Verfahrens offiziell bekannt gegeben werden. In der Zwischenzeit informieren Sie sich bitte auch auf den Websites der Regierung über weitere Aktualisierungen.

IRAN

Das Visaverfahren des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan wird, unabhängig vom Status, nicht in der deutschen Botschaft in Teheran, sondern NUR in Islamabad fortgesetzt. Alle anhängigen Familien mit einer Zulassung nach Deutschland werden in Islamabad ein zusätzliches Sicherheitsverfahren durchlaufen müssen.

Diese Maßnahme hat verschiedene Auswirkungen für die AntragstellerInnen:

Wenn Ihr Visatermin noch nicht abgesagt wurde, erkundigen Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft in Teheran nach dem Status des Visatermins.

Das Visaverfahren des Bundesaufnahmeprogramms für gefährdete Afghan*innen wird, unabhängig vom Status, nicht in der Deutschen Botschaft in Teheran, sondern NUR in Islamabad fortgesetzt. Es finden also keine Visatermine mehr im Iran statt. Falls Sie noch nicht im Iran angekommen sind, empfehlen wir Ihnen nicht in den Iran zu reisen, da Ihr Visum für Deutschland dort nicht bearbeitet wird.

Sie müssen Ihre Weiterreise nach Islamabad für die weitere Visabearbeitung selbst organisieren. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Aufenthalt in Pakistan bis auf Weiteres selbst finanzieren und organisieren müssen, bis das Programm wieder aufgenommen wird.

Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit der GIZ in Verbindung.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald Details zur Wiederaufnahme des Prozesses offiziell bekannt gegeben werden. In der Zwischenzeit informieren Sie sich bitte auch auf den Webseiten der Regierung über weitere Updates.

Das Visaverfahren für das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen wird im Iran nicht wieder aufgenommen.

Wenn Ihr Visatermin in Teheran abgesagt wurde, wird Ihr Termin in der deutschen Botschaft in Islamabad neu angesetzt. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit der GIZ in Verbindung.

Wenn Sie sich bereits im Iran aufhalten und bei der GIZ untergebracht sind, wird die GIZ Sie entsprechend über die nächsten Schritte informieren.

Wenn Sie sich derzeit im Iran aufhalten und nicht bei der GIZ untergebracht sind und Ihr Visatermin abgesagt wurde, setzen Sie sich bitte mit der GIZ in Verbindung und melden Sie Ihren Fall.

Falls Sie noch nicht im Iran angekommen sind, empfehlen wir Ihnen nicht in den Iran zu reisen, da Ihr Visum für Deutschland dort nicht bearbeitet wird.

Sie müssen Ihre Weiterreise nach Islamabad für die weitere Visabearbeitung selbst organisieren. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Aufenthalt in Pakistan bis auf Weiteres selbst finanzieren und organisieren müssen, bis das Programm wieder aufgenommen wird.

Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit der GIZ in Verbindung.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald Details zur Wiederaufnahme des Prozesses offiziell bekannt gegeben werden. In der Zwischenzeit informieren Sie sich bitte auch auf den Webseiten der Regierung über weitere Neuigkeiten.

Sie müssen sich legal in Iran aufgehalten haben, um das Land zu einem späteren Zeitpunkt wieder verlassen zu können. Vergewissern Sie sich daher, dass Ihr Iran-Visum gültig ist. Nach den uns vorliegenden Informationen kann das Visum für den Iran 3 Mal zu geringen Kosten verlängert werden. Wenn Sie Ihr Visum nicht verlängern, müssen Sie Ausreisegebühren zahlen, die pro Tag der Überschreitung berechnet werden und sehr kostspielig sein können.

Wenn Ihr Visatermin abgesagt wurde und Sie sich in einer von der GIZ finanzierten Unterkunft befinden, werden Sie über das weitere Vorgehen entsprechend informiert. Sie können in der von der GIZ finanzierten Unterkunft bleiben, bis das Verfahren wieder aufgenommen wird.

Wenn Sie sich derzeit im Iran außerhalb einer GIZ-Unterkunft aufhalten, aber einen bestätigten oder abgesagten Visatermin im Iran haben, setzen Sie sich bitte mit der GIZ in Verbindung und teilen Sie ihr mit, dass Sie sich ohne Unterkunft im Iran befinden. Fügen Sie Ihren Reisepass,  Scans des Iran-Visums, die Einreisestempel und einen Screenshot Ihres zuvor vereinbarten Visatermins bei.

Bis auf Weiteres ist die Ausstellung deutscher Visa ausgesetzt und wird erst in Islamabad wieder aufgenommen. Sie werden von der deutschen Botschaft in Teheran und der GIZ über das weitere Vorgehen informiert.

Wenn Sie ein deutsches Visum haben und ein Flugticket von Iran nach Deutschland erhalten haben, nehmen Sie bitte Ihren Flug.

Wenn Sie ein deutsches Visum haben und noch kein Flugticket von Iran nach Deutschland ausgestellt bekommen haben, müssen Sie einen weiteren Schritt in der deutschen Botschaft in Islamabad durchlaufen. Die GIZ wird Sie über das weitere Verfahren informieren.

PAKISTAN

Wenn Sie eine Zusage für Deutschland haben und sich in Pakistan aufhalten, müssten Sie normalerweise ein Interview an der deutschen Botschaft wahrnehmen. Das ist derzeit nicht möglich.

Bis auf Weiteres sind ALLE Transporte der GIZ und der Kabul Luftbrücke aufgrund der Aussetzung des Programms seitens der Botschaft ausgesetzt. Es ist derzeit nicht möglich einen Visatermin bei der deutschen Botschaft zu bekommen. Darüber hinaus kann denjenigen, die in Islamabad ankommen, keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.*

Wenn Sie sich entscheiden, nach Pakistan zu reisen um dort auf die Wiederaufnahme des Programms zu warten, müssen Sie Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Pakistan selbst organisieren und finanzieren. Außerdem müssen Sie mit einem gültigen Reisepass und einem PAK-Visum legal nach Pakistan einreisen.

*Wir werden diese Informationen aktualisieren, sobald die GIZ wieder Familien in Islamabad unterstützt.

Wenn Sie derzeit bei der GIZ untergebracht sind, können Sie bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens in der GIZ-Unterkunft bleiben. Die GIZ wird Sie über das weitere Verfahren informieren.

Bis auf weiteres ist die Erteilung deutscher Visa ausgesetzt. Sobald das Programm wieder aufgenommen wird, werden Sie entsprechend informiert.

Die von der GIZ organisierten Flüge nach Deutschland sind derzeit bis auf weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass die deutsche Regierung derzeit keine Unterstützung für Flüge von Pakistan nach Deutschland leistet. Sobald das Programm wieder aufgenommen wird, werden Sie entsprechend informiert.