26.06.2023
Update zur Wiederaufnahme des Bundesaufnahmeprogramms
Am 26. Juni 2023 hat die Bundesregierung die Befragung von Afghanen mit Deutschlandzulassung (Personen mit Aktenzeichen) ausschließlich in ihrer Botschaft in Islamabad wieder aufgenommen.
Wie wir zuletzt veröffentlicht hatten, wurde vom 29. März 2023 an die Visabearbeitung für gefährdete Afghan*innen mit einer deutschen Zusage vorübergehend ausgesetzt. Alle deutschen Botschaften haben die Bearbeitung und Erteilung deutscher Visa für Afghan*innen mit deutscher Anerkennung (Personen mit Aktenzeichen) vorübergehend eingestellt.
Wie geplant hat die Bundesregierung neue Sicherheitsbefragungen für Afghan*innen mit Aufnahmezusage eingeführt, die vor der Erteilung eines deutschen Visums durchgeführt werden müssen. Diese Verfahren stehen nur in Islamabad zur Verfügung und es ist nicht möglich, einen Antrag auf ein humanitäres Visum in einer anderen deutschen Botschaft als in Islamabad zu beantragen.
Insgesamt haben derzeit rund 14.000 Personen eine Aufnahmezusage und warten auf die Erteilung des Visums. Durch die plötzliche Aussetzung der Visabearbeitung im März entstand ein Rückstau von etwa 1.500 Personen in Pakistan und Iran. Diese Fälle werden von der Bundesregierung vorrangig bearbeitet, danach können andere Ausreisewillige ihren Fall in der Botschaft in Islamabad bearbeiten. Die logistische Unterstützung derjenigen, die nach Deutschland einreisen dürfen, wird erst beginnen, wenn der Rückstau an Interviewfällen von der deutschen Regierung abgearbeitet ist. Der genaue Starttermin hierfür ist noch nicht bekannt, wir rechnen jedoch nicht vor Ende August mit dem Beginn des Prozesses.
Unabhängig von der vorübergehenden Aussetzung der Erteilung neuer Visa wurde die Auswahl der Fälle im Rahmen des neuen Bundesaufnahmeprogramms fortgesetzt. Das Programm sollte 1000 Zusagen pro Monat vergeben. Bislang wurden jedoch nur wenige Zusagen erteilt. Es ist nicht bekannt, wann die deutsche Regierung den 1.000 Afghan*innen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms monatlich ausgewählt werden, eine Zulassung erteilen wird. Kabul Luftbrücke kann weder den Status der Bewerbungen überprüfen, noch können wir den Ausgang der Bewerbungen beschleunigen, beeinflussen oder darüber entscheiden.
Ich habe eine Zusage für Deutschland und bin in einer GIZ-Unterkunft in Pakistan oder IranWenn Sie in einer GIZ-Unterkunft untergebracht sind und sich in Pakistan oder im Iran befinden, wird Ihr Fall von der deutschen Regierung vorrangig behandelt. Sie werden für ein deutsches Visum dem neuen Verfahren der Sicherheitsbefragung unterzogen. Wenn Sie vor der Aussetzung befragt wurden, werden Sie erneut nach dem neuen Verfahren befragt. Nach Erteilung des deutschen Visums werden Sie nach Deutschland geflogen.
Ich habe eine Zusage für Deutschland, bin aber nicht in der GIZ untergebrachtNachdem die deutsche Regierung die Interviews mit dem Rückstand der Fälle, die sich derzeit in den GIZ-Unterkünften in Pakistan und Iran befinden, abgeschlossen hat, wird die deutsche Botschaft in Islamabad mit der Bearbeitung weiterer Fälle beginnen. Dies kann mehrere Wochen oder Monate dauern.
Sobald die deutsche Botschaft in Islamabad den Rückstand abgearbeitet hat, müssen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder auf eigene Kosten Visa für Pakistan beantragen. In der deutschen Botschaft in Islamabad werden Sie einer Sicherheitsbefragung unterzogen und Ihr Fall wird für deutsche Visa bearbeitet. Nachdem die deutschen Visa ausgestellt sind, werden Sie nach Deutschland geflogen.
Ich habe eine Zulassung für Deutschland erhalten, aber mein Fall wird jetzt neu überprüftWenn Sie eine Zulassung nach Deutschland erhalten haben (mit einem Aktenzeichen versehen), aber inzwischen darüber informiert wurden, dass Ihr Fall überprüft wird, können Sie keinen Termin in der Botschaft beantragen, bis Ihr Fall abgeschlossen ist. Sobald Ihr Fall nicht mehr geprüft wird, gilt für Sie das Verfahren unter „Ich habe eine Zulassung nach Deutschland, bin aber nicht in einer GIZ-Unterkunft“ oben.
Ich wurde für das Bundesaufnahmeprogramm angemeldetWenn Sie für das Bundesaufnahmeprogramm angemeldet wurden, müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie von der Regierung kontaktiert wurden, warten, bis Sie ein Aktenzeichen erhalten haben. Derzeit werden die ersten Aktenzeichen an Afghan*innen im Rahmen dieses Programms vergeben. Sobald Sie ein Aktenzeichen erhalten haben, gilt für Sie das oben unter „Ich habe eine Zusage für Deutschland, bin aber nicht in einer GIZ-Unterkunft“ beschriebene Verfahren.
29.03.2023Update zur Aussetzung des Bundesaufnahmeprogramms
Wie wir zuletzt veröffentlicht hatten, wurde vom 29. März 2023 an die Visabearbeitung für gefährdete Afghan*innen mit einer deutschen Zusage vorübergehend ausgesetzt. Alle deutschen Botschaften haben die Bearbeitung und Erteilung deutscher Visa für Afghan*innen mit deutscher Anerkennung (Personen mit Aktenzeichen) vorübergehend eingestellt.
Wie geplant hat die Bundesregierung neue Sicherheitsbefragungen für Afghan*innen mit Aufnahmezusage eingeführt, die vor der Erteilung eines deutschen Visums durchgeführt werden müssen. Diese Verfahren stehen nur in Islamabad zur Verfügung und es ist nicht möglich, einen Antrag auf ein humanitäres Visum in einer anderen deutschen Botschaft als in Islamabad zu beantragen.
Insgesamt haben derzeit rund 14.000 Personen eine Aufnahmezusage und warten auf die Erteilung des Visums. Durch die plötzliche Aussetzung der Visabearbeitung im März entstand ein Rückstau von etwa 1.500 Personen in Pakistan und Iran. Diese Fälle werden von der Bundesregierung vorrangig bearbeitet, danach können andere Ausreisewillige ihren Fall in der Botschaft in Islamabad bearbeiten. Die logistische Unterstützung derjenigen, die nach Deutschland einreisen dürfen, wird erst beginnen, wenn der Rückstau an Interviewfällen von der deutschen Regierung abgearbeitet ist. Der genaue Starttermin hierfür ist noch nicht bekannt, wir rechnen jedoch nicht vor Ende August mit dem Beginn des Prozesses.
Unabhängig von der vorübergehenden Aussetzung der Erteilung neuer Visa wurde die Auswahl der Fälle im Rahmen des neuen Bundesaufnahmeprogramms fortgesetzt. Das Programm sollte 1000 Zusagen pro Monat vergeben. Bislang wurden jedoch nur wenige Zusagen erteilt. Es ist nicht bekannt, wann die deutsche Regierung den 1.000 Afghan*innen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms monatlich ausgewählt werden, eine Zulassung erteilen wird. Kabul Luftbrücke kann weder den Status der Bewerbungen überprüfen, noch können wir den Ausgang der Bewerbungen beschleunigen, beeinflussen oder darüber entscheiden.
Ich habe eine Zusage für Deutschland und bin in einer GIZ-Unterkunft in Pakistan oder Iran
Ich habe eine Zusage für Deutschland, bin aber nicht in der GIZ untergebracht
Nachdem die deutsche Regierung die Interviews mit dem Rückstand der Fälle, die sich derzeit in den GIZ-Unterkünften in Pakistan und Iran befinden, abgeschlossen hat, wird die deutsche Botschaft in Islamabad mit der Bearbeitung weiterer Fälle beginnen. Dies kann mehrere Wochen oder Monate dauern.
Sobald die deutsche Botschaft in Islamabad den Rückstand abgearbeitet hat, müssen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder auf eigene Kosten Visa für Pakistan beantragen. In der deutschen Botschaft in Islamabad werden Sie einer Sicherheitsbefragung unterzogen und Ihr Fall wird für deutsche Visa bearbeitet. Nachdem die deutschen Visa ausgestellt sind, werden Sie nach Deutschland geflogen.
Ich habe eine Zulassung für Deutschland erhalten, aber mein Fall wird jetzt neu überprüft
Wenn Sie eine Zulassung nach Deutschland erhalten haben (mit einem Aktenzeichen versehen), aber inzwischen darüber informiert wurden, dass Ihr Fall überprüft wird, können Sie keinen Termin in der Botschaft beantragen, bis Ihr Fall abgeschlossen ist. Sobald Ihr Fall nicht mehr geprüft wird, gilt für Sie das Verfahren unter „Ich habe eine Zulassung nach Deutschland, bin aber nicht in einer GIZ-Unterkunft“ oben.
Ich wurde für das Bundesaufnahmeprogramm angemeldet
Wenn Sie für das Bundesaufnahmeprogramm angemeldet wurden, müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie von der Regierung kontaktiert wurden, warten, bis Sie ein Aktenzeichen erhalten haben. Derzeit werden die ersten Aktenzeichen an Afghan*innen im Rahmen dieses Programms vergeben. Sobald Sie ein Aktenzeichen erhalten haben, gilt für Sie das oben unter „Ich habe eine Zusage für Deutschland, bin aber nicht in einer GIZ-Unterkunft“ beschriebene Verfahren.
29.03.2023
Update zur Aussetzung des Bundesaufnahmeprogramms
Seit dem 29.03.2023 ist das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufgrund von Missbrauchsverdachtsfällen vorübergehend ausgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesaufnahmeprogramm nicht aufgehoben ist.
Es bedeutet, dass alle deutschen Botschaften bis auf weiteres keine deutschen Visa für Afghan*innen mit Aufnahmezusage für Deutschland (Personen mit Aktenzeichen) bearbeiten oder ausstellen. Aus diesem Grund ist die gesamte logistische Unterstützung durch die GIZ und die Kabul Luftbrücke für Afghan*innen mit Aufnahmezusage für Deutschland vorübergehend ausgesetzt, einschließlich der Vergabe neuer Visatermine, der GIZ-Transporte und der von der GIZ bereitgestellten Flüge nach Deutschland. Dies hat keine Auswirkungen auf bestehende Aufnahmezusagen für Deutschland, aber es ist derzeit nicht möglich, nach Deutschland zu reisen.
Nach Angaben der zuständigen Behörden in Deutschland wird das Bundesaufnahmeprogramm wieder aufgenommen, sobald ein Sicherheitsverfahren im Visaprozess im Rahmen des Aufnahmeprogramms etabliert ist. Derzeit wissen wir weder wie lange die Aussetzung dauern wird, noch wann der Prozess wieder aufgenommen wird, aber wahrscheinlich wird es einige Wochen dauern.
Sobald uns detaillierte Informationen über das weitere Vorgehen vorliegen, werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig auf der Website des Außen- bzw. Innenministeriums sowie der jeweiligen Botschaften über aktuelle Informationen.
*Diese Informationen gelten nur für das humanitäre Visaverfahren im Rahmen des Aufnahmeprogramms der Deutschen Bundesregierung für gefährdete Afghan*innen. Andere Verfahren, wie bspw. Familienzusammenführungsfälle sind davon ausgenommen.
Warum ist die Visaerteilung ausgesetzt?
Der Grund für die Aussetzung des Programms ist der Verdacht auf Missbrauch. Die deutsche Regierung hat daher beschlossen, ein neues Sicherheitsverfahren im Visaverfahren einzuführen. Was dies genau bedeutet, ist derzeit noch nicht klar. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nicht bedeutet, dass das Programm aufgehoben wird, oder Auswirkungen auf die Aufnahmezusage hat.
AFGHANISTAN
Wenn Sie eine Zusage für Deutschland haben und sich in Afghanistan befinden, müssten Sie üblicherweise in ein Drittland reisen, um dort eine Visatermin bei der deutschen Botschaft wahrzunehmen. Das ist derzeit nicht möglich.
IRAN
Das Visaverfahren des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan wird, unabhängig vom Status, nicht in der deutschen Botschaft in Teheran, sondern NUR in Islamabad fortgesetzt. Alle anhängigen Familien mit einer Zulassung nach Deutschland werden in Islamabad ein zusätzliches Sicherheitsverfahren durchlaufen müssen.
Diese Maßnahme hat verschiedene Auswirkungen für die AntragstellerInnen:
PAKISTAN
Wenn Sie eine Zusage für Deutschland haben und sich in Pakistan aufhalten, müssten Sie normalerweise ein Interview an der deutschen Botschaft wahrnehmen. Das ist derzeit nicht möglich.