Foto: Theresa Breuer
Das Fortbestehen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) steht auf der Kippe. Laut Kabinettsentwurf der Bundesregierung, der verschiedenen Organisationen vorliegt und der in einer Pressekonferenz am 17.07.2024 offiziell vorgestellt wird, soll der unter anderem für das BAP vorgesehene Etat des Bundesinnenministeriums (BMI) für das Jahr 2025 auf rund 13% des Budgets von 2024 gekürzt werden. Das würde de facto das Ende des BAP bedeuten. Dies wäre fatal und ein voreiliges Ende eines elementaren Menschenrechtsprogramms. Besonders befremdlich ist, dass der Haushaltsentwurf vorsieht, den Haushalt des BMI um 400 Millionen Euro zu erhöhen, gleichzeitig aber essentielle Mittel für humanitäre Aufnahmeprogramme zu streichen. Mit den Streichungen würden nicht nur die ressortübergreifenden Abstimmungen missachtet, sondern auch explizit im Koalitionsvertrag festgelegte Zusagen untergraben.
Die unterzeichnenden Organisationen appellieren daher an die Bundesregierung, die Mitglieder des Bundestags und insbesondere an die Haushaltspolitiker*innen:
- Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan muss wie geplant weitergeführt und mindestens bis Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterfinanziert werden. Es muss mit dem politischen Willen ausgestattet werden, den es braucht, um die humanitäre Aufnahme gefährdeter Afghan*innen im Umfang der Aufnahmeanordnung in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.
- Die Bundesregierung muss das von ihr selbst gesteckte Ziel der Aufnahme von bis zu 1.000 gefährdeten Personen im Monat – also insgesamt bis zu 36.000 Personen – weiter verfolgen und umsetzen. Dazu muss das Verfahren nicht eingestellt, sondern in allen seinen Phasen beschleunigt werden.
Insbesondere die Zustände in Islamabad, Pakistan, würden sich durch die Kürzungen dramatisch verschlimmern. Aktuell harren dort über 3.700 Personen aus, die sich bereits im Aufnahmeverfahren befinden. Weitere ca. 15.000 Personen hat die Bundesregierung bereits ausgewählt und kontaktiert, viele warten seit Monaten auf Rückmeldung. Sollten die Finanzierungen ausbleiben, würden die Menschen in Pakistan und Afghanistan ihrem Schicksal überlassen. Ihnen drohen weitere schwere Menschenrechtsverletzungen wie Verfolgung, physische und psychische Gewalt, Folter und im Fall von Pakistan auch Abschiebungen. Für besonders betroffene Personengruppen wie LGBTIQ-Personen sowie Frauen und Mädchen bedeutet dies eine direkte Existenzbedrohung. Massive Verzögerungen an der deutschen Auslandsvertretung in Islamabad werden zudem in vielen Fällen dazu führen, dass Menschen, die bereits eine Aufnahmezusage haben (Stand Juli 2024: 2.150 AZ), mithilfe dieser nicht mehr ins Bundesgebiet reisen können.
Alphabetische Liste der erstunterzeichnenden Organisationen (Stand: 17.07.2024):
Afghanistan-Schulen Verein zur Unterstützung von Schulen in Afghanistan e.V.
Amnesty International Deutschland e.V.
Artists at Risk (AR)
Association of Prosecuting Attorneys, Inc.
AWO Bundesverband e.V.
BAfF e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
Kabul Luftbrücke
LeaveNoOneBehind
LSVD+ – Verband Queere Vielfalt e. V. (zuvor Lesben- und Schwulenverband LSVD)
medico international move on
menschen.rechte Tübingen e.V.
Reporter ohne Grenzen Deutschland
Stitching for School and Life e.V. ( SSL e.V )
TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
terre des hommes Deutschland e.V.